AuXilio Soziotherapie

Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist eine ambulante Leistung der Krankenversicherung, verankert in § 37a SGB V, und richtet sich an Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie schließt eine entscheidende Lücke in der psychiatrischen Versorgung: Viele Betroffene sind krankheitsbedingt nicht in der Lage, ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Leistungen selbstständig und regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie setzt genau dort an – sie befähigt und begleitet Menschen dabei, die Hilfe zu nutzen, die ihnen zusteht.

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die Koordination von Behandlungsangeboten, sondern auch gezielte Motivationsarbeit, die Strukturierung des Alltags sowie die Stärkung der Eigenverantwortung. Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten fungieren als verlässliche Brücke zwischen den Betroffenen und dem Versorgungssystem – zwischen Hausarztpraxis, psychiatrischer Fachklinik, Psychotherapie und dem alltäglichen Leben.
 

Wer hat Anspruch auf Soziotherapie?

Anspruch auf Soziotherapie haben Versicherte, bei denen eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und die infolge dieser Erkrankung nicht in der Lage sind, notwendige Behandlungsleistungen selbstständig wahrzunehmen. Typische Erkrankungsbilder, bei denen Soziotherapie verordnet werden kann, sind:

  • Schizophrenie und schizoaffektive Störungen
  • Mittelgradige - Schwere rezidivierende Depressionen
  • Bipolare Störungen
  • Schwere Persönlichkeitsstörungen
  • Angststörungen mit schwerem Krankheitsverlauf

Voraussetzung ist, dass die Erkrankung einen bestimmten Schweregrad erreicht hat, der anhand der GAF-Skala (Global Assessment of Functioning) bewertet wird. Der GAF-Wert muss zwischen 31 und 50 liegen, sonst ist eine Verordnung in der Regel nicht möglich.

 

Wie bekommt man Soziotherapie?

Der Weg zur Soziotherapie beginnt beim Haus- oder Facharzt, in der Regel beim Psychiater oder einem nervenärztlichen Spezialisten. Die Verordnung erfolgt durch einen der oben genannten Ärzte – mit einem speziellen Verordnungsformular – und muss anschließend von der Krankenkasse genehmigt werden. In einigen Fällen kann auch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgen.

Schritt für Schritt:

  1. Arztgespräch – Ansprechen der Einschränkungen im Alltag und der Schwierigkeiten, Behandlungsangebote wahrzunehmen
  2. Verordnung – Der Arzt stellt eine Verordnung aus
  3. Genehmigung – Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Leistung
  4. Auswahl des Leistungserbringers – Betroffene wählen einen zugelassenen Soziotherapie-Anbieter wie AuXilio-Soziotherapie.
  5. Beginn der Begleitung – Die individuelle soziotherapeutische Betreuung startet

 

Zuzahlung (für nicht zuzahlungsbefreite Patienten):

Pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, zahlt der Patient einen Eigenanteil in Höhe von 10% der tatsächlichen Behandlungskosten, mindestens 5€, höchsten 10€. 

Die Krankenkasse fordert Sie auf, diese Zuzahlung zu leisten. 

 


Umfang und Dauer

Der Anspruch umfasst bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall. Die Stunden werden flexibel und bedarfsorientiert eingesetzt – angepasst an die individuelle Situation, den Verlauf der Erkrankung und die persönlichen Ziele der Patientinnen und Patienten.

 

Was leistet Soziotherapie konkret?

Soziotherapie ist weit mehr als Begleitung zu Arztterminen. Sie umfasst unter anderem:

  • Motivationsarbeit – Unterstützung dabei, den Mut und die Kraft aufzubringen, Hilfsangebote anzunehmen
  • Alltagsstrukturierung – Aufbau stabiler Tagesabläufe als Grundlage psychischer Stabilität
  • Krisenintervention – Frühzeitiges Erkennen und Abfangen von Krisen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden
  • Koordination – Vernetzung und Abstimmung aller an der Behandlung beteiligten Stellen
  • Befähigung – Stärkung der Eigenverantwortung und der Fähigkeit zur selbstständigen Inanspruchnahme von Leistungen suspendisse sed.
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